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dieBasis demonstriert gegen Aushöhlung der Grundrechte mittels §28b IfSG

Die Erweiterung des Infektionsschutzgesetzes um den Paragrafen 28b hat Bundestag und Bundesrat passiert. Die Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten, Frank-Walter Steinmeier, verkommt zur Banalität. Im „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes“ wird letzteres als die Lösung des Zieles, „die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems als überragend wichtigem Gemeingut und damit die bestmögliche Krankenversorgung weiterhin sicherzustellen“, bezeichnet. Unter Punkt „Alternativen“ heißt es lapidar: „Keine.“.

Eine durch Testhäufigkeit und –qualität nahezu beliebig steigerbare „Sieben-Tage-Inzidenz“ ermöglicht Grundrechtsbeschränkungen dramatischen Ausmaßes. Die Entscheidungshoheit liegt beim Bund, der Föderalismus ist ausgehebelt. Auch der mittelbare Schutz individueller Rechte, beruhend auf dem für alle geltenden Gleichheitsgrundsatz und dem Diskriminierungsverbot im Grundgesetz, ist bedroht. Bereits jetzt redet man von Grundrechten als Privilegien, die man sich durch individuelles Wohlverhalten in Form von Testungen und Impfungen „zurückerobern“ könne. Das Teilnahmeverbot am Präsenzunterricht für nicht getestete Kinder verletzt den Zugang zu Bildung. Erste Schulämter drohen bei Testverweigerung mit Kindesentzug. Berufsverbote für Menschen, die dem staatlichen Imperativ nicht Folge leisten, stehen im Raum. Nicht nur führende Verfassungsrechtler sind entsetzt.

Für die Partei dieBasis stellt die als „Notbremse“ verkaufte Erweiterung des IfSG eine Aushöhlung des Grundgesetzes in einem in der Geschichte der Bundesrepublik nie gekannten Ausmaß dar. Deshalb beteiligte sie sich am Mittwoch, 21. April 2021 an den angemeldeten Protesten gegen die Verabschiedung dieses Gesetzes auf der Straße des 17. Juni in Berlin. Viele Parteimitglieder gaben sich durch Buttons, Basecaps, Jacken und Flaggen zu erkennen. Nicht nur Freude über die deutliche Sichtbarkeit kam auf, auch ein stark gestiegenes Interesse an den Aktivitäten der Partei wurde offenbar. Gespräche mit anderen Teilnehmern der Proteste legten davon beredt Zeugnis ab.

Eine eigene Kundgebung an der Lutherbrücke konnte am Nachmittag aufgrund der von der Polizei bemängelten Nichteinhaltung der Abstands- und Maskenpflicht gar nicht erst begonnen werden. Eine „Spontandemo anzumelden, war das Gebot der Stunde und wurde mit großer positiver Resonanz seitens der zahlreichen Teilnehmer angenommen,“ so Alkje Fontes, Landesvorstand Sachsen-Anhalt.

Die vier Säulen unserer Parteiarbeit, die für Freiheit, Machtbegrenzung, Achtsamkeit und Schwarmintelligenz stehen, sind offenbar mit dem derzeitigen Politikbetrieb und dem Selbstverständnis seiner medialen Gefolgschaft unvereinbar. Wie sonst ließe sich die abwertende und framende Subsumierung der Protestteilnehmer unter „Menschen, die immer stärker die Konfrontation mit der Polizei suchen – und die Nähe zu Rechtsextremen“ (Zeit online vom 21.04.2021) erklären? Die Bundesregierung offeriert, s.o., keine Alternative zu ihrem demokratie-feindlichen, nicht evidenzbasierten Handeln. Hätte man uns auf der Demonstration nach Alternativen für diesen Protest gefragt, wäre die Antwort womöglich ebenso lapidar gewesen: Keine. Da alternativloses Handeln jedoch für uns keine Option ist, sei gesagt, dass wir Verfassungsbeschwerde einlegen werden. Gemeinsam.